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Keine erneute Steuererhöhung in Ochtendung geplant

CDU-Fraktion Ochtendung

In der jüngsten Sitzung des Ochtendunger Gemeinderates stand erneut der Beschluss zum Haushalt 2023 auf der Tagesordnung. Somit wird das Planwerk aller Ein- und Ausgaben für das Jahr 2023 erst in der Mitte des Jahres feststehen. Damit werden Investitionen und Neuanschaffungen mit einem halben Jahr Verzögerung, wenn überhaupt, erst ermöglicht.

Hintergrund ist, dass das Land, hier Innenminister Ebling, die Kommunen verpflichtet hat, alle Steuern zu erhöhen und dabei auch eine Verdopplung für vertretbar hält. Begründend wird dies mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Der KFA regelt, wieviel Geld die Kommunen in Rheinland-Pfalz erhalten und wurde in den letzten Jahren bereits zweimal durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt. „Auch der aktuelle KFA weist den Kommunen nicht mehr Geld zu, sondern profitiert von den Sondereffekten aus der Corona-Pandemie, die im Jahr 2024 nicht mehr zu spüren sein werden“, kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende im Ortsgemeinderat und Landtagsabgeordnete Torsten Welling. „Es ist ein Skandal, wie das Land seiner Verantwortung nicht gerecht wird und keinen weiteren Euro für die Kommunen zur Verfügung stellt, aber von diesen verlangt, ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass die Aufgaben der Kommunen durch das Land verpflichtend vorgegeben werden und daher auch wenig Spielraum für Ausgabenkürzungen bestehen. Selbst bei einer Verdopplung der Hebesätze für die kommunalen Steuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) ist ein Ausgleich kaum zu erreichen. Es führt lediglich dazu, dass die Bürger auch noch von den Kommunen mehr belastet werden und dass die Ehrenamtler in den Gemeinderäten nicht nur keinerlei Spielraum zum Gestalten haben, sondern sich auch den Unmut der Bürgerinnen und Bürger zuziehen. So wird das Ehrenamt weiter belastet und es wird für die Kommunalwahl in 2024 ein Wendepunkt für die ehrenamtlichen Politiker, an dem man sich fragt, ob und wofür man den Aufwand betreibt“, so Welling weiter.


Im Haushalt 2023 konnten Einsparungen und höhere Einnahme-Ansätze berücksichtigt werden – auch wenn die Erhebung eines Investitionsbeitrages für das Vorhaben im Kanalweg sicher noch weitergeholfen hätte – sodass lediglich moderate Steuererhöhungen vorgenommen werden mussten. „Auch diese Steuererhöhungen hat das Land den Kommunalpolitikern auferlegt, indem die Nivellierungssätze für Steuern erhöht wurden. Diese Nivellierungssätze sind die Untergrenze für die Berechnung von Zuweisungen und Fördergeldern, welche bei Unterschreitung durch die Ortsgemeinde nicht gewährt werden“, erklärt Welling. „Es lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Land verpflichtet die Kommunen zu Aufgaben, für die es zu wenig Geld zur Verfügung stellt und verpflichtet die Kommunalpolitiker, dieses Defizit bei ihren Bürgern einzutreiben.“

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